§ 1492
Wie lange das Wechselrecht einem Wechselbriefe zu Statten komme, ist in der Wechselordnung bestimmt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1492
Wie lange das Wechselrecht einem Wechselbriefe zu Statten komme, ist in der Wechselordnung bestimmt.
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