Beilagen zur Anmeldung
§ 13.
Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:
- 1. die Niederschrift des Spaltungsbeschlusses samt Spaltungsplan;
- 2. die allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber;
- 3. den Spaltungsbericht gemäß § 4 und den Prüfungsbericht gemäß § 5;
- 4. die nach den Gründungsvorschriften für die Eintragung der neuen Gesellschaften erforderlichen weiteren Urkunden;
- 5. die Genehmigung, falls die Spaltung einer behördlichen Genehmigung bedarf;
- 6. der Nachweis der Veröffentlichung der beabsichtigten Spaltung gemäß § 7 Abs. 1 oder 1a;
- 7. die Erklärungen gemäß § 2 Abs. 3;
- 8. der Nachweis der Sicherheit gemäß §§ 9 und 11.
ÜR: Art. XVII Abs. 11 EU-GesRÄG, BGBl. Nr. 304/1996;
EG: Art. 10, BGBl. I Nr. 53/2011.
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2017
Gesetzesnummer
10003416
Dokumentnummer
NOR40130171
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)