Schätzungsausschüsse
§ 13
Schätzungsausschüsse werden von der Steuer- und Zollkoordination (BGBl. II Nr. 168/2004) für die einzelnen Finanzamtsbereiche zur Durchführung der Bodenschätzung gebildet.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Schätzungsausschüsse
§ 13
Schätzungsausschüsse werden von der Steuer- und Zollkoordination (BGBl. II Nr. 168/2004) für die einzelnen Finanzamtsbereiche zur Durchführung der Bodenschätzung gebildet.
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