Der Schiffssicherheitsvertrag und die Seestraßenordnung sind am 4. 8. 1972 in Kraft getreten; das Freibord-Übereinkommen jedoch erst am 4. 11. 1972.
§ 13.
Dieses Bundesgesetz tritt zugleich mit dem Schiffssicherheitsvertrag, der Seestraßenordnung und dem Freibord-Übereinkommen in Kraft. Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag erlassen werden. Sie treten frühestens mit diesem Bundesgesetz in Kraft.
Der Schiffssicherheitsvertrag und die Seestraßenordnung sind am 4. 8. 1972 in Kraft getreten; das Freibord-Übereinkommen jedoch erst am 4. 11. 1972.
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2026
Gesetzesnummer
10011439
Dokumentnummer
NOR12148076
alte Dokumentnummer
N9197250956J
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