Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 12 Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
01.7.1993 bis 18.08.2010 (BGBl. I Nr. 77/2010)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
BGBl. Nr. 685/1988