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§ 12 Metalltechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2022

Hauptmodul Zerspanungstechnik

§ 12.

(1) Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann

  1. 1. technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen und verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen,
  2. 2. Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
  3. 3. die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
  4. 4. Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen, Polieren) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten, Maschinen und computerunterstützten Werkzeugmaschinen ausführen,
  5. 5. Urformtechniken (einfache additive Verfahren) mit geeigneten Maschinen ausführen,
  6. 6. für die Bedienung der computerunterstützten Werkzeugmaschinen Programme erstellen und bestehende Programme ausbessern bzw. an neue Anforderungen anpassen,
  7. 7. komplexe Bauteile sowie Bauteile mit hohen Fertigungszahlen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben.
  8. 8. im Rahmen des Qualitätsmanagements, Arbeiten wie Funktions- und Mängelkontrollen durchführen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten,
  9. 9. bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:

7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik

7.1 Werk- und Hilfsstoffe

Die Fachkraft kann

  1. 7.1.1 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
  1. 7.1.2 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären.
  1. 7.1.3 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen.
  1. 7.1.4 Kühl- und Schmierstoffe für unterschiedliche Verwendungszwecke auswählen.

7.2 Technische Unterlagen

Die Fachkraft kann

  1. 7.2.1 Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen.
  1. 7.2.2 Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software).
  1. 7.2.3 per Hand oder mittels Computer verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen.

7.3 Prüftechnik

Die Fachkraft kann

  1. 7.3.1 geeignete, betriebsspezifische Prüf- und Messmittel zur Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden.
  1. 7.3.2 einen Überblick über die Möglichkeiten zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) geben.
  1. 7.3.3 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben.

8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik

8.1 Füge- und Trenntechniken

Die Fachkraft kann

  1. 8.1.1 passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen.
  1. 8.1.2 weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.

8.2 Fertigungstechnik

Die Fachkraft kann

  1. 8.2.1 die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN ISO 2768 mK) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
  1. 8.2.2 einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären.
  1. 8.2.3 das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen.
  1. 8.2.4 das allgemeine Prinzip von Achsen, Kupplungen, Trieben und Zahnrädern sowie deren Funktion und Einsatz in den betriebsinternen Produkten erläutern.
  1. 8.2.5 betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren.
  1. 8.2.6 den Einsatz von additiven Verfahren (zB 3D-Druck) in betriebsinternen Anwendungen erläutern und einfache Verfahren im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
  1. 8.2.7 Bauteile aus Kunststoff mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden.
  1. 8.2.8 die Anwendung und Einsatzgebiete von betriebsspezifischen Fertigungsverfahren erläutern und anwenden wie zB Rund-, Profil-, Koordinaten-, Flach- und 5-Achsschleifen, Funkenerosion, Laserbearbeitung, Polieren, additive Fertigung.
  1. 8.2.9 Bauteile aus Metall mit einfachen Mitteln wärmebehandeln.
  1. 8.2.10 Bauteile aus Kunststoff mit konventionellen Werkzeugmaschinen zerspanend bearbeiten, insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren.
  1. 8.2.11 einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben.
  1. 8.2.12 für die Bedienung der computerunterstützten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) Programme erstellen und bestehende Programme ausbessern bzw. an neue Anforderungen anpassen.
  1. 8.2.13 Bauteile aus Metall und Kunststoff mit computerunterstützten Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) zerspanend bearbeiten zB durch Drehen, Fräsen.
  1. 8.2.14 betriebsspezifische Maschinen warten.
  1. 8.2.15 die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
  1. 8.2.16 verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen.
  1. 8.2.17 komplexe Bauteile sowie Bauteile mit hohen Fertigungszahlen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben.

9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement

9.1 Automatisierung

Die Fachkraft kann

  1. 9.1.1 einen Überblick über die Pneumatik und Hydraulik sowie zugehöriger Systeme geben.
  1. 9.1.2 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklärten.
  1. 9.1.3 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Robotersystemen erläutern.
  1. 9.1.4 Programme zur Steuerung von Robotern speichern und laden.
  1. 9.1.5 einfache Verfahr- oder Positionierarbeiten durchführen (zB mithilfe von Robotern).
  1. 9.1.6 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
  1. 9.1.7 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen.
  1. 9.1.8 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären.
  1. 9.1.9 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.

9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung

Die Fachkraft kann

  1. 9.2.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren.
  1. 9.2.2 die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
  1. 9.2.3 die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
  1. 9.2.4 die Durchführung von Fertigungskontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale im Rahmen des Qualitätsmanagements erläutern.
  1. 9.2.5 Bauteile bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten.
  1. 9.2.6 die Durchführung von Funktions- oder Mängelkontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Kriterien sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) umsetzen.
  1. 9.2.7 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
 

Schlagworte

Prüfmittel, Fügetechnik, Funktionskontrolle, Prüftechnik, Werkstoff, Verwendungsmöglichkeit, Bearbeitungsmöglichkeit, Glühfarbe, Kühlstoff, Prüfmittel, Fertigungstechnik, Fügetechnik, Rundschleifen, Profilschleifen, Koordinatenschleifen, Flachschleifen, Sichtkontrolle, Manipulationssystem, Verfahrarbeit, Informationstechnik, Terminplanung

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2022

Gesetzesnummer

20011863

Dokumentnummer

NOR40243142

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