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§ 12 Holztechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2024

Spezialmodul „Design, Konstruktion und Projektmanagement“

§ 12.

Fachlicher Kompetenzbereich des Spezialmodules „Design, Konstruktion und Projektmanagement“:

10. Kompetenzbereich: Design, Konstruktion und Projektmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 10.1 die eigene Rolle im Rahmen der computerintegrierten Fertigung im eigenen Betrieb darstellen und den Einfluss ihrer Tätigkeiten auf die Fertigung erklären.
  1. 10.2 Holzprodukte (zB Fenster, Türen, Hebe-Schiebetüren, Treppen, Möbel, Möbelteile, Holzleim-produkte) und Nebenprodukte unter Beachtung der Zusammenhänge von Form, Farbe und Werkstoff nach eigenen Ideen (kreativ) oder nach Designvorgaben und Trends für die Serienproduktion planen, entwerfen und gestalten.
  1. 10.3 Anforderungen hinsichtlich Funktion, Fertigung und Montage bei der Konstruktion von Holzprodukten (zB Fenster, Türen, Hebe-Schiebetüren, Treppen, Möbel, Möbelteile, Holzleimprodukte) berücksichtigen.
  1. 10.4 Produkte und Einzelteile von Holzprodukten (zB Fenster, Türen, Hebe-Schiebetüren, Treppen, Möbel, Möbelteile, Holzleimprodukte) unter Anwendung unterschiedlicher innerbetrieblicher Konstruktions-Software (CAD) oder anderer digitaler Tools zeichnen und konstruieren oder Simulationen erstellen.
  1. 10.5 beim Erstellen von Mustermodellen von Produkten und Einzelteilen für die Serienproduktion mitarbeiten.
  1. 10.6 geeignete Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen auswählen und zusammenstellen.
  1. 10.7 Produktionsverfahren für Holzprodukte (zB Fenster, Türen, Hebe-Schiebetüren, Treppen, Möbel, Möbelteile, Holzleimprodukte) im Konstruktionsprozess auswählen.
  1. 10.8 begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Kalkulationen, Dokumentationen, Montageanleitungen) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen erstellen.
  1. 10.9 das betriebliche Projektmanagement inklusive Projektabwicklung beschreiben (zB Anforderungen, Methoden).
  1. 10.10 für an sie übertragene Teilprojekte (zB bei Produktentwicklungen) nach Vorgaben des Projektmanagements, eigene Projektpläne (zB Zieldefinition, Termin- und Ablaufplanung, Meilensteine) erstellen.
  1. 10.11 eigene Teilprojekte (zB bei Produktentwicklungen) anhand der eigenen Projektpläne (zB Zieldefinition, Termin- und Ablaufplanung, Meilensteine) abarbeiten und Berichte zum Projektfortschritt unter Verwendung geeigneter Präsentationstechniken erstatten.
  1. 10.12 Arbeitsergebnisse (zB Lösungsvarianten) unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.
 

Schlagworte

Werkstoff, Textverarbeitungsprogramm, Terminplanung

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2024

Gesetzesnummer

20012634

Dokumentnummer

NOR40262968

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