Verwendungsbezeichnung „Gerent“
§ 12
Die Verwendungsbezeichnung „Gerent“ haben Beamte zu führen, die mit der Leitung eines Generalkonsulats betraut sind und auf die § 11 Z 1 nicht anzuwenden ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Verwendungsbezeichnung „Gerent“
§ 12
Die Verwendungsbezeichnung „Gerent“ haben Beamte zu führen, die mit der Leitung eines Generalkonsulats betraut sind und auf die § 11 Z 1 nicht anzuwenden ist.
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