Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 1257 ABGB
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.1812 bis 31.12.2009 (BGBl. I Nr. 75/2009)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Wiederverehelichung
Aufgriffsrecht
Teil