Strafbestimmungen
§ 11
Eine Verwaltungsübertretung im Sinne des § 30 Abs. 1 Z 4 MOG 2007 begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Kasein oder Kaseinate bei der Herstellung von Käse ohne die dafür erforderliche Genehmigung verwendet.
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