vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 10d WFA-GV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2015

Ergebnisdarstellung

§ 10d

(1) Die Ergebnisdarstellung der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung zielt darauf ab, die Wirkungszusammenhänge nachvollziehbar zu machen. Sie hat in geraffter, standardisierter Form die einzelnen Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu enthalten, insbesondere

  1. 1. Problemanalyse, Zielformulierung und gewählte Maßnahmen
  2. 2. die finanziellen Auswirkungen gemäß der in den WFA-FinAV festgelegten Vorgaben.

(2) Der Ergebnisdarstellung ist die Berichtsstruktur gemäß Anlage 3 zu Grunde zu legen. Dies steht einer flexiblen Gestaltung nicht entgegen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)