100.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Österreich
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 23 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. Oktober 2011 bzw. 10. Mai 2012 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 23 Abs. 1 mit 1. August 2012 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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