Ob eine Videoüberwachung zulässig ist, hängt einerseits davon ab, welche Bereiche der Liegenschaft überwacht werden und andererseits von der Güter- bzw Interessensabwägung der betroffenen Personen.
Ob eine Videoüberwachung zulässig ist, hängt einerseits davon ab, welche Bereiche der Liegenschaft überwacht werden und andererseits von der Güter- bzw Interessensabwägung der betroffenen Personen.
