Bauleistungen iSd § 19 Abs 1a UStG | Keine Bauleistungen iSd § 19 Abs 1a UStG |
Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken, so zB: Tunnel, Straßen, Silos, Kraftwerke, Fenster, Türen, Bodenbeläge, Heizungsanlagen, Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Boden verbunden sind, etc | Rein planerische Leistungen (zB von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs- und Bauingenieuren) Beförderungsleistungen einschließlich des Be- und Entladens sowie das Abholen von Bauschutt, selbst wenn der Auftrag auf die anschließende Entsorgung des Bauschutts ausgerichtet ist Vermietung von Geräten (Bereitstellung ohne Personal), Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten eines Baugeräts, auch wenn die Arbeiten auf der Baustelle erfolgen Bloße Reinigung von Räumlichkeiten oder Flächen, zB von Fenstern, außer es handelt sich um Nebenleistungen zu weiteren als Bauleistung zu qualifizierenden Tätigkeiten Bauendreinigung (Bauleistung würde nur vorliegen, wenn beim entsprechenden Reinigungsvorgang Oberflächen verändert werden, zB abgestrahlt oder abgeschliffen ) Ausschließliche Wartungsarbeiten an Bauwerken oder Bauwerksteilen, solange keine Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden Untergeordnete Änderungen (Austausch der Sicherungen oder Lampen bei der Wartung von Aufzugsanlagen stellen noch keine Bauleistung dar) Materiallieferungen etwa durch Baustoffhändler oder Baumärkte. Gleiches gilt für die Lieferung von Asphalt oder Beton, die auf Weisung des Leistungsempfängers auf der Baustelle „abgeladen“ werden. Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob es sich um Auftragsfertigungen handelt, die am Standort des leistenden Unternehmens oder auf der Baustelle erbracht und folglich geliefert, aber nicht montiert werden (zB Maßfenster oder Betonfertigteile). Auch wenn mit der Lieferung untergeordnete Arbeiten am Bauwerk verbunden sind, liegen noch keine Bauleistungen vor Bauaufsicht und Rechnungskontrollen Feuerlöscher, die an einer Wandaufhängung befestigt werden Inbetriebnahme von Anlagen, wenn Anlagen geliefert werden, die vom Leistungsempfänger installiert oder montiert und in der Folge vom Lieferer in Betrieb genommen werden (zB wenn der Unternehmer an den Bauunternehmer Gegensprechanlagen liefert, die vom Bauunternehmer selbst installiert, in der Folge aber vom Lieferer in Betrieb genommen werden) |

