Betriebsurlaub
Für die Zeit von [...] bis [...] (Alternativformulierung: Für die auf den [...] folgenden [...] Kalenderwochen) wird jährlich wiederkehrend im beiderseitigen Einvernehmen Urlaub vereinbart. Eine gesonderte Urlaubs-Einzelvereinbarung ist für diesen Zeitraum nicht mehr abzuschließen. Im Falle der betrieblichen Notwendigkeit wird eine Änderung im beiderseitigen Einvernehmen angestrebt.

