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Mindeststeuer-Gewinnermittlung

MindestbesteuerungAllgemeinesMarchgraber/SchildeJuli 2025

Ziel des MinBestG ist es – in Umsetzung der EU-RL und OECD-Vorgaben –, eine globale effektive Mindestkörperschaftsteuer von 15 % bei Konzernen mit konsolidierten Umsätzen von mehr als € 750 Mio jährlich sicherzustellen. Die Ermittlung des Effektivsteuersatzes von 15 % hängt dabei maßgeblich von (a) dem Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust sowie (b) dem Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern ab.  Der als Verhältnis zwischen Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern und dem Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust ermittelte Effektivsteuersatz ist jurisdiktionsbezogen gesondert zu ermitteln.

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