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Bautechnische Vorschriften – Abweichung von gesetzlichen Bestimmungen (§ 68 BO für Wien)

BaurechtWiener BaurechtSchrockFebruar 2026

Die baurechtliche Behandlung des Gebäudebestandes stellt einen der sensibelsten und zugleich praxisrelevantesten Bereiche des Wiener Bauordnungsrechts dar. § 68 der Wiener Bauordnung erlaubt unter engen Voraussetzungen bei Änderungen, Instandsetzungen sowie Zu- und Umbauten von rechtmäßig bestehenden Gebäuden Abweichungen von den gesetzlich festgelegten Bauvorschriften und bildet damit eine zentrale Ausnahmeregelung. 

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