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zu Art 7 CISG (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza5. AuflMai 2021

Art 7. (1) Bei der Auslegung dieses Übereinkommens sind sein internationaler Charakter und die Notwendigkeit zu berücksichtigen, seine einheitliche Anwendung und die Wahrung des guten Glaubens im internationalen Handel zu fördern.

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