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zu Art 56 KSÜ (Huter)

Huter1. AuflJänner 2019

Der Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beruft in regelmäßigen Abständen eine Spezialkommission zur Prüfung der praktischen Durchführung dieses Übereinkommens ein.

Inhaltsübersicht

Lit:

Krah, Das Haager Kinderschutzübereinkommen (2004).

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