Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020
(1) 1IPPC-Anlagen müssen regelmäßigen Umweltinspektionen im Sinne der Absätze 2 bis 5 unterzogen werden; hinsichtlich der Beiziehung von Sachverständigen finden die §§ 52 bis 53a AVG Anwendung2.