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zu § 7 ZustG (Gitschthaler)

Gitschthaler5. AuflMai 2019

Heilung von Zustellmängeln

 

Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist.

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