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zu § 787 ABGB (Umlauft)

Umlauft3. AuflSeptember 2021

Rechenmethode

 

(1) Eine Schenkung, die der Verlassenschaft nach den vorstehenden Bestimmungen hinzugerechnet wird, ist ihr rechnerisch hinzuzuschlagen.

Seite 286

Von der dadurch vergrößerten Verlassenschaft sind die Pflichtteile zu ermitteln.

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