vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 772 ABGB

1. AuflSeptember 2016

Art der Erklärung und Ursächlichkeit des Grundes

 

(1) Die Enterbung kann ausdrücklich oder stillschweigend durch Übergehung in der letztwilligen Verfügung erfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte