Abweichend von § 3 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, BGBl. Nr. 137/1975, ist die Liste für das Fachgebiet oder die Fachgruppe „Wettbewerbsökonomie“ bundesweit durch den Präsidenten oder die Präsidentin des Handelsgerichts Wien zu führen.
Die Aufnahme in die bis zum Inkrafttreten der KartG-Nov 2017 zu führende Liste der Sachverständigen in Kartellangelegenheiten sah keine dem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz vergleichbare Auswahlkriterien (§ 2 SDG) vor; insbesondere erfolgte keine regelmäßige Überprüfung der Qualität der Sachverständigen, wie dies die Rezertifizierung nach § 6 SDG gewährleistet. Die Sachverständigen in Kartellangelegenheiten sind daher seit dem Inkrafttreten der KartG-Nov 2017 im Fachgebiet (in der Fachgruppe) „Wettbewerbsökonomie“ in der allgemeinen SDG-Liste zu führen. Im Hinblick auf den unternehmensrechtlichen Schwerpunkt des Kartellrechts ist der Präsident des Handelsgerichts Wien mit der Listenführung beauftragt.