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zu § 6b KStG Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften

Knörzer1. AuflMai 2011

§ 6b. (1) Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 genannten Umfang von der Körperschaftsteuer befreit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die ein Grundkapital von mindestens 7,3 Millionen Euro hat.

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