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zu § 69 FinStrG (Seiler/Seiler)

Seiler/Seiler6. AuflJänner 2024

Die Zusammensetzung der Senate und deren Geschäftsverteilung sind auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at ) zu veröffentlichen. Sie sind auch zur Einsicht in der jeweils gemäß § 65 Abs. 2 eingerichteten Geschäftsstelle aufzulegen oder an einer dortigen Amtstafel anzuschlagen.

(zuletzt geändert durch BGBl I 2019/104)

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