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zu § 663 ABGB

1. AuflSeptember 2016

4. Vermächtnis einer Forderung;

 

Das Vermächtnis einer Forderung, die der Verstorbene gegen den Vermächtnisnehmer hatte (Befreiungsvermächtnis), verpflichtet den Erben, die Forderung samt den rückständigen Zinsen zu erlassen.

Seite 80

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