Ausübung der Gerichtsbarkeit bei den ordentlichen Gerichten
Bei den Bezirksgerichten wird die Gerichtsbarkeit durch einen oder mehrere Einzelrichter ausgeübt.
Ausübung der Gerichtsbarkeit bei den ordentlichen Gerichten
Bei den Bezirksgerichten wird die Gerichtsbarkeit durch einen oder mehrere Einzelrichter ausgeübt.