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zu § 58 TKG 2003 (Holzinger/Voglmayr)

Holzinger/Voglmayr1. AuflJuni 2016

Aus der Zuteilung von Frequenzen kann kein Besitzrecht auf bestimmte Frequenzen abgeleitet werden. Es wird ausschließlich das Recht zur Nutzung bestimmter Frequenzen eingeräumt.

BGBl I 70/2003.

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