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zu § 589 ZPO (Rechberger/Hofstätter)

Rechberger/Hofstätter5. AuflMai 2019

Ablehnungsverfahren

 

(1) Die Parteien können vorbehaltlich des Abs 3 ein Verfahren für die Ablehnung eines Schiedsrichters frei vereinbaren.

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