Der Versicherer ist, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer mehr als den Betrag des Schadens zu ersetzen.
Inhaltsübersicht
Schrifttum:
Bartholomäus, Das versicherungsrechtliche Bereicherungsverbot (1997);