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zu § 543 ZPO (Kodek)

Kodek5. AuflMai 2019

Ergibt sich erst bei der mündlichen Verhandlung, dass die Wiederaufnahms- oder Nichtigkeitsklage auf einen gesetzlich unzulässigen Anfechtungsgrund gestützt wird oder verspätet überreicht ist, so ist die Klage durch Beschluss zurückzuweisen.

[Stammfassung]

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