vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 479 ABGB (Bittner)

Bittner3. AuflJuni 2016

Unregelmäßige und Schein-Servituten.

 

Es können aber auch Dienstbarkeiten, welche an sich Grunddienstbarkeiten sind, der Person alleine; oder es können Begünstigungen, die ordentlicher Weise Servituten sind, nur bloß auf Widerruf zugestanden werden. Die Abweichungen von der Natur einer Servitut werden jedoch nicht vermutet; der sie behauptet, dem liegt der Beweis ob.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte