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zu § 473 ABGB (Bittner)

Bittner3. AuflJuni 2016

Einteilung der Dienstbarkeiten in Grunddienstbarkeiten und persönliche;

 

Wird das Recht der Dienstbarkeiten mit dem Besitze eines Grundstückes und zu dessen vorteilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft; so entsteht eine Grunddienstbarkeit; außerdem ist die Dienstbarkeit persönlich.

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