Einteilung der Dienstbarkeiten in Grunddienstbarkeiten und persönliche;
Wird das Recht der Dienstbarkeiten mit dem Besitze eines Grundstückes und zu dessen vorteilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft; so entsteht eine Grunddienstbarkeit; außerdem ist die Dienstbarkeit persönlich.