Versagungsgründe
Die Vollstreckbarerklärung ist ungeachtet des Vorhandenseins der in §§ 406 und 407 angeführten Bedingungen zu versagen:
Versagungsgründe
Die Vollstreckbarerklärung ist ungeachtet des Vorhandenseins der in §§ 406 und 407 angeführten Bedingungen zu versagen: