Wird der Antrag, wegen Säumnis einer Partei das Urteil zu fällen, durch Beschluß zurückgewiesen, dieser Beschluß aber infolge Rekurses aufgehoben, so kann das Urteil ohne Anberaumung einer neuen Tagsatzung gefällt werden.
[Stammfassung]
Wird der Antrag, wegen Säumnis einer Partei das Urteil zu fällen, durch Beschluß zurückgewiesen, dieser Beschluß aber infolge Rekurses aufgehoben, so kann das Urteil ohne Anberaumung einer neuen Tagsatzung gefällt werden.
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