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zu § 39a VersVG (Riedler)

Riedler8. LfgMai 2021

Ist der Versicherungsnehmer bloß mit nicht mehr als 10 vH der Jahresprämie, höchstens aber mit 60 Euro im Verzug, so tritt eine im § 38 oder § 39 vorgesehene Leistungsfreiheit des Versicherers nicht ein.

IdF BGBl I 2001/98

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