vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 360 EO (Mini)

Mini1. AuflAugust 2023

Haft

 

(1) Die Haft wird durch Anhaltung in einem hiezu bestimmten (öffentlichen) Haftlokal vollzogen. Dieses muss von den Räumen gesondert sein, die zum Strafvollzug, sowie zur Anhaltung der Personen verwendet werden, wider welche die Untersuchungshaft verhängt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte