Eine Privatstiftung kann vom Stifter nur dann widerrufen werden, wenn er sich den Widerruf in der Stiftungserklärung vorbehalten hat. Einem Stifter, der eine juristische Person ist, kann ein Widerruf nicht vorbehalten werden.
Inhaltsübersicht
I. Grundlagen
Mangels entsprechender Eigentümer kann die Privatstiftung, im Gegensatz zu den meisten anderen Gesellschaftsformen, nicht durch Beschluss ihrer Eigentümer aufgelöst werden. Für die PrivatstiftungSeite 331