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zu § 32 PSG (Brditschka/Quass)

Brditschka/Quass2. AuflMai 2014

Für die Privatstiftung gilt § 14 HGB mit der Maßgabe, daß auch die für die Zustellungen maßgebliche Anschrift der Privatstiftung und der Stiftungsvorstand anzugeben sind.

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Seite 311

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