vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 302 EO (Leb)

Leb1. AuflAugust 2023

Kosten des Drittschuldners für seine Erklärung

 

(1) Für die mit der Abgabe der Erklärung verbundenen Kosten stehen dem Drittschuldner als Ersatz zu:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte