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zu § 29 ZustG (Sander)

Sander3. AuflApril 2023

Leistungen der Zustelldienste

 

(1) Jeder Zustelldienst hat die Zustellung behördlicher Dokumente an Teilnehmer vorzunehmen (Zustellleistung). Die Zustellleistung umfasst folgende, nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erbringende Leistungen:

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