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zu § 292 ABGB (Kisslinger)

Kisslinger3. AuflAugust 2011

Körperliche und unkörperliche Sachen;

 

Körperliche Sachen sind diejenigen, welche in die Sinne fallen; sonst heißen sie unkörperliche; z.B. das Recht zu jagen, zu fischen und alle andere Rechte.

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