2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
Die Auftraggeber können bei der Vergabe von Aufträgen frei zwischen dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung wählen.
2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
Die Auftraggeber können bei der Vergabe von Aufträgen frei zwischen dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung wählen.