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zu § 245 EO (Fantur)

Fantur1. AuflAugust 2023

Zwangsversteigerung eines außer Betrieb befindlichen und unfahrbaren Bergbaues

 

Wird die Zwangsversteigerung eines außer Betrieb befindlichen und unfahrbaren Bergbaues beantragt, so ist der Betrag der Forderung, zu Gunsten deren Exekution geführt wird, der Versteigerung als Ausrufspreis zugrunde zu legen.

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