Laufzeit
Der Verbraucher hat die aushaftenden Teilzahlungsfordenrungen lãngstens binnen fünf Jahren seit der Übergabe der Sache zu hat der Unternehmer keinen Anspruch auf den Teil der Zinsen und sonstigen Zuschläge, der bei ihrer gleichmäßigen Aufteilung auf die gesamte Tilgungsfrist nach dem Ablauf von fünf Jahren zu zahlen wäre.