vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 21 KSchG (Mayrhofer)

Mayrhofer3. AuflSeptember 2006

Laufzeit

 

Der Verbraucher hat die aushaftenden Teilzahlungsfordenrungen lãngstens binnen fünf Jahren seit der Übergabe der Sache zu hat der Unternehmer keinen Anspruch auf den Teil der Zinsen und sonstigen Zuschläge, der bei ihrer gleichmäßigen Aufteilung auf die gesamte Tilgungsfrist nach dem Ablauf von fünf Jahren zu zahlen wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte