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Kartellrecht: KartG und WettbG, Gugerbauer
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zu § 20 WettbG
3. Aufl
Juni 2017
(1)
des § 14 ist der Bundesminister für Inneres,
der §§ 11 und 12 je nach ihrem Zuständigkeitsbereich der Bundesminister für Justiz und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und
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§ 20 WettbG