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zu § 206 IO (Schoditsch)

Schoditsch2. AuflOktober 2022

Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger

 

(1) Exekutionen einzelner Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind während des Abschöpfungsverfahrens nicht zulässig.

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