vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 1 ArbVG (Runggaldier)

Runggaldier1. LfgJuni 2005

I. Teil
Kollektive Rechtsgestaltung

 

(1) Die Bestimmungen des I. Teiles gelten – soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist – für Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte