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zu § 194 IO (Faber)

Faber2. AuflOktober 2022

Inhalt und Unzulässigkeit des Zahlungsplans

 

(1) Der Schuldner muß den Insolvenzgläubigern mindestens eine Quote anbieten, die seiner Einkommenslage in den folgenden drei Jahren entspricht. Die Zahlungsfrist darf sieben Jahre nicht übersteigen.

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